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Glossar

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Umgebungslärmrichtlinie

Mit der Richtlinie über die Bewertung und die Bekämpfung von Umgebungslärm vom 25. Juni 2002 verpflichtet die Europäische Union ihre Mitgliedstaaten dazu, den Umgebungslärm im Rahmen von Lärmkarten zu erfassen. Die Daten sollen die Öffentlichkeit über Lärmbelastungen informieren und in Aktionspläne einfließen, die Maßnahmen zur Reduzierung des Umgebungslärms enthalten. Die Lärmkarten und Lärmaktionspläne sollen mindestens alle fünf Jahre überprüft werden.

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