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Wie Flughäfen und Flugrouten geplant und genehmigt werden

Ein Flughafen ist ein bedeutendes Infrastrukturprojekt mit großen Auswirkungen auf die Region. Daher gehen dem Bau oder Ausbau von Flughäfen umfangreiche Planungs- und Genehmigungsprozesse voraus, in denen diese Auswirkungen erfasst und mit den Bürgern diskutiert werden. Auch Flugrouten werden nach einem gesetzlich definierten Verfahren festgelegt, bei dem es vor allem um Sicherheit und die zügige Abwicklung des Luftverkehrs aber auch um Lärmschutz geht.

Wie Flughäfen und Flugrouten geplant und genehmigt werden

Der Bau oder Ausbau eines Flughafens ist ein komplexer Prozess, bei dem viele Aspekte zu berücksichtigen sind und bei dem auch viele Akteure einbezogen werden. Vor den eigentlichen Baumaßnahmen stehen darum umfangreiche Verfahren zur Planung und Genehmigung. Darin werden unter anderem die Auswirkungen des geplanten Projekts auf die Umgebung erfasst und in mehreren Stufen mit der Bevölkerung diskutiert.

Wird ein Flughafen neu gebaut oder zum Beispiel um eine neue Start- und Landebahn erweitert, müssen sowohl die Flughafeninfrastruktur als auch die Flugrouten beziehungsweise die entsprechenden Änderungen genehmigt werden. Für beides gibt es gesetzlich vorgeschriebene Planungs- und Genehmigungsverfahren, bei denen auch die Lärmschutzinteressen der Bürger berücksichtigt werden:

  • Die wichtigsten Schritte bei der Genehmigung von Flughäfen sind das Raumordnungs- und das Planfeststellungsverfahren. Bei dem Raumordnungsverfahren geht es darum zu prüfen, ob und wie das neue Projekt in die vorhandene Umgebung integrierbar ist, und Lösungen für eventuell widerstreitende Interessen zu finden. Teil des Raumordnungsverfahrens ist die Umweltverträglichkeitsprüfung, bei der auch Lärmschutzaspekte eine große Rolle spielen. Dabei werden die Bürger beteiligt. Gleiches gilt für das Planfeststellungsverfahren, das sich an das Raumordnungsverfahren anschließt: Darin werden die Bürger von den Plänen unterrichtet und können Einwendungen vorbringen, die dann in Erörterungsterminen mit ihnen zu diskutieren sind.
  • Die Flugrouten bzw. Flugverfahren werden erst nach Genehmigung des Bauprojekts in einem eigenständigen Verordnungsverfahren festgelegt. So können die jeweils neuesten Flugverfahrenstechnologien berücksichtigt werden. Die Planung obliegt der Deutschen Flugsicherung. Nach einem eingehenden Prüfverfahren erlässt dann das Bundesamt für Flugsicherung (BAF) die entsprechenden Verordnungen zur Festsetzung der Flugrouten. Bei der Planung geht es vor allem um Fragen der Sicherheit und der geordneten und flüssigen Abwicklung des Luftverkehrs. Da von den Flugverfahren auch abhängig ist, über welcher Region mit Fluglärm zu rechnen ist, ist Lärmschutz ein weiteres Kriterium bei der Festlegung der Flugverfahren. Die Bürger der betroffenen Gemeinden sind über die Gemeindevertreter in den Fluglärmkommissionen an dem Verfahren beteiligt.

Prof. Dr. Norbert Kämper Gestaltungsspielräume des Gesetzgebers bei der Festlegung von Lärmschutzzielen

Die umweltpolitische Diskussion wird heute von dem Thema Klimaschutz dominiert. ...

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