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Regeln und Gesetze für Infrastruktur und Betrieb

Das weltweite System des zivilen Luftverkehrs ist auch deshalb funktionsfähig und sicher, weil es auf einem komplexen Geflecht aus Regeln und Vorschriften beruht. In der UN-Luftfahrtorganisation ICAO legen die Staaten der Welt unter anderem Sicherheitsstandards, Regeln für den Flugbetrieb und den Betrieb von Flughäfen sowie Lärmgrenzwerte für die Typenzulassung von Flugzeugen fest. Diese internationalen Regeln werden dann auf europäischer und auf nationaler Ebene konkretisiert und wenn nötig den örtlichen Gegebenheiten angepasst.

Regeln und Gesetze für Infrastruktur und Betrieb

Für einen sicheren und effizienten Luftverkehr, der über Ländergrenzen hinweg durchgeführt wird, müssen einheitliche Regeln und Standards gelten. Diese werden von vielen Akteuren auf verschiedenen Ebenen definiert – von der internationalen Staatengemeinschaft, von Staatenverbünden wie der Europäischen Union sowie von den Nationalstaaten. Dieses Kapitel gibt einen Überblick über die beteiligten Institutionen sowie über wichtige Regeln, Gesetze und Leitlinien in den Bereichen Flugbetrieb, Flugsicherung, Infrastrukturplanung und Lärmschutz:

  • Wer regelt was?
    Die maßgebliche Institution für das globale Luftverkehrs-Regelwerk ist die 1944 gegründete Internationale Zivilluftfahrtorganisation ICAO mit inzwischen 193 Mitgliedstaaten. Sie ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen. Ihre Vorschriften bilden die Grundlage für die europäische und deutsche Gesetzgebung im Bereich Luftverkehr.
  • Wie laufen Planungsprozesse ab?
    Beim Bau und Ausbau von Flughäfen und bei der Flugroutenplanung müssen die Beteiligten umfangreiche gesetzliche Vorgaben berücksichtigen. Diese sollen sicherstellen, dass negative Folgen wie Umwelt- und Lärmbelastungen vermieden und – soweit sie nicht vermeidbar sind – in zumutbaren Grenzen gehalten werden. Die Planungsprozesse für den Neubau oder die Erweiterung von Flughäfen folgen einem vorgeschriebenen Verfahren, in dem auch die Bürger beteiligt werden.
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