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16. Januar 2019

Bericht der Bundesregierung zum Fluglärmschutzgesetz beschlossen

Die Bundesregierung hat ihren ersten Bericht zur Evaluierung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm vorgelegt. Zehn Jahre nach der Novellierung des Gesetzes hat die Bundesregierung somit die im Fluglärmgesetz enthaltenen Lärmwerte unter Berücksichtigung des Standes der Lärmwirkungsforschung und der Luftfahrttechnik bewertet. Mit dem Bericht spricht sie dem Bundestag Empfehlungen aus für einen besseren Lärmschutz von betroffenen Gebieten rund um Flughäfen.

Der Bericht der Bundesregierung belegt, dass mit der Novellierung des Fluglärmschutzgesetzes im Jahr 2007 Fortschritte und Verbesserungen beim Fluglärmschutz erreicht wurden und damit eine geeignete und verlässliche Anspruchsgrundlage für die Flughafenanwohner geschaffen wurde. Die Lärmwerte würden sich laut Bericht vorerst nicht ändern. Der Bericht empfiehlt darüber hinaus einen besseren Lärmschutz für Schulen und Kitas. Er wird nun in dieser Form dem Bundestag sowie dem Bundesrat vorgelegt.

Weiterführende Informationen:

Pressemitteilung der Bundesregierung

Mehr dazu auf dem Fluglärm-Portal:

Regeln und Gesetze – National

 

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