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14.06.2016 | Recht | europaweit

EU-Verordnung über Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen tritt in Kraft

Am 13.06.2016 tritt die VERORDNUNG (EU) Nr. 598/2014 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. April 2014 über Regeln und Verfahren für lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen der Union im Rahmen eines ausgewogenen Ansatzes in Kraft und löst die Richtlinie 2002/30/EG ab. Die Verordnung gilt im gesamten EU-Raum und fußt auf dem Balanced Approach der UN-Luftfahrtorganisation ICAO. In der Verordnung wird festgelegt, dass die EU-Mitgliedstaaten Betriebsbeschränkungen erlassen dürfen, jedoch basierend auf den internationalen Regeln nur als letztes Mittel – nachdem die Maßnahmen zur Lärmreduzierung an der Quelle, die Möglichkeiten der Flächennutzungsplanung und -verwaltung sowie die betrieblichen Verfahren zur Lärmminderung ausgeschöpft sind.

 

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